Kommunikationskonzept

Um dafür Sorge zu tragen, dass alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sich wohlfühlen, wertgeschätzt fühlen und gesund bleiben, treten wir aktiv für folgende Grundsätze der Kommunikation zwischen den Mitgliedern der Schulgemeinschaft ein, zu der Schüler*innen, Lehrer*innen, Eltern und alle Mitarbeiter*innen gehören:

  • Falls wir etwas nicht verstehen, fragen wir direkt und zeitnah nach, ohne dies direkt mit Vorwürfen zu verbinden.
  • Konflikte tragen wir zeitnah und fair aus.
  • Wir kommunizieren gewaltfrei und lösungsorientiert.
  • Wenn zu oft getadelt wird, verschlechtert sich die Beziehungsebene. („7:1 Regel“ = gesundes Lob : Kritik - Verhältnis)
  • Wir gehen höflich und freundlich miteinander um.
  • Gewalt, Mobbing und Vandalismus tolerieren wir nicht.
  • Falls wir bei einem Konflikt Unterstützung und Moderation brauchen, beachten wir die Zuständigkeiten und Wege im Beschwerdeverfahren bzw. bei Konflikten
    im Kollegium (siehe unten).
  • Für Gesprächswünsche mit Lehrkräften stehen Sprechzeiten und dienstliche Mailadressen zur Verfügung
  • Lehrkräfte geben eine erste Rückmeldung (z.B. Terminvereinbarung) auf Gesprächswünsche innerhalb von maximal 3 Werktagen und vereinbaren Gesprächstermine innerhalb von 1-3 Wochen

Verantwortlichkeitsbereiche

Fachlehrkräfte geben Auskunft über ihren Fachunterricht, begründen ihre Noten, geben Förderempfehlungen und informieren über von ihnen veranstaltete Projekte und Schulfahrten.

Klassenlehrkräfte bzw. StufenleiterInnen sind Ansprechpartner für Belange der ganzen Klasse und für den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler und gemeinsam mit den Fachlehrkräften für die Förderplanung zuständig; vermitteln zwischen Schülern/Eltern und FachlehrerInnen, falls ein direktes Gespräch zwischen den Betroffenen keine Lösung gebracht hat (in schwierigen Fällen
leiten Sie direkt weiter an den/die zuständige/n KoordinatorIn).

Erprobungsstufen- (Stufen 5-6), Mittelstufen- (Stufen 7-9) und OberstufenkoordinatorIn (Stufen 10 -12) sind für die Belange ihrer Abteilung und für Laufbahnberatung sowie für übergreifende Veranstaltungen in ihrem Bereich zuständig; vermitteln zwischen Schülern/Eltern und FachlehrerInnen, falls ein gemeinsames Gespräch zwischen allen Betroffenen und
dem/der KlassenlehrerIn bzw. Stufenleiter keine Lösung gebracht hat

Die Schulleitung ist für Belange der ganzen Schule und die Vertretung der Schule nach außen zuständig, zudem für Ordnungsmaßnahmen (ggf. zusammen mit Teilkonferenzen);
vermitteln zwischen Schülern/Eltern und FachlehrerInnen, falls die bisherigen Gespräche keine Lösung gebracht haben.

Alle Lehrerinnen und Lehrer kommunizieren im besonderen Maße unser Leitbild und sind Vorbilder in Sachen Kommunikation. Sie tragen dafür Sorge, dass Gewalt, Vandalismus und Mobbing nicht geduldet werden und schulische Regeln eingehalten werden. (Sie verwenden bei dienstlichen Schreiben den schulischen Briefkopf und/oder das Schullogo.) Falls es trotz unserer Präventionsarbeit zu Konflikt- und Gewaltsituationen kommt: siehe „Wege im Beschwerde- und Konfliktmanagement innerhalb des Geschwister-Scholl-Gymnasiums“.

  • Die weiteren Zuständigkeiten regelt ein Geschäftsverteilungsplan.
  • Das Verhalten und die Kommunikation in Krisenfällen regelt der Notfallordner NRW und die Aufgabenverteilung in Krisenfällen.

Kommunikationswege (allgemein)

  • Kommunikationstool Teams (für die Kommunikation zwischen Schüler*innen und Lehrer*innen bzw. Schüler*innen untereinander und Lehrer*innen untereinander
  • Elternabende
  • Elternsprechtage
  • Informationsveranstaltungen, z.B. in Laufbahnfragen
  • Elternpflegschaft, Lehrerkonferenz und Schulkonferenz
  • Sitzungen von Steuergruppe, Schulentwicklungsgruppe, Dienstbesprechungen
  • Homepage
  • Vertretungsplan
  • Schulleitungsbrief zum Halbjahr und am Ende des Schuljahres (jeweils mit den
    Zeugnissen)
  • regelmäßige Treffen und Gespräche mit den Pflegschaftsvorsitzenden
  • regelmäßige Treffen und Austausch mit Vertretern des Schulträgers
  • regelmäßige Teilnahme an Veranstaltungen der Bezirksregierung (z.B. Schulleiterdienstbesprechungen und Bezirksdirektorenkonferenzen)
  • bei Bedarf: Mails über Dienstmailadressen
  • bei Bedarf: Briefe über den Schulmailverteiler der Eltern oder Elternbriefe, die
    über die Klassen ausgegeben werden

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