In der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen heißt es: „Die Erziehungsberechtigten wirken durch Elternvertretungen an der Gestaltung des Schulwesens mit“. Dieser Verfassungsauftrag ist sowohl Anspruch als auch Einladung an die Eltern, sich für ihre Kinder in der Schule zu engagieren. Wenn sich Eltern aktiv am Schulleben beteiligen und ihr Recht auf Mitwirkung wahrnehmen, trägt dies zu einem guten Schulklima und auch zum Schulerfolg ihrer Kinder bei.
Auf der nachfolgend verlinkten Seite des NRW-Bilungministeriums werden konkrete Möglichkeiten der Mitgestaltung als Eltern aufgezeigt. Sie informiert über die Aufgaben der Schulgremien, in denen Eltern mitarbeiten, über das Wahlverfahren sowie über die Arbeit in den Gremien.
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