Meldung & Entschuldigung eines Klausurversäumnisses und Antrag auf Nachschreibklausur

Die Schule ist über die Abwesenheit bei einer geplanten Klausur frühzeitig, spätestens jedoch am jeweiligen Klausurtag vor der 1. Stunde per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) zu informieren (§43, Abs. 2 SchulG NRW). Nur in Ausnahmefällen, falls kein E-Mailversand möglich ist, muss die Schule telefonisch am Klausurtag vor der 1. Stunde unter der Rufnummer 02303 - 96833 – 0 informiert werden.

Bei der Abmeldung per E-Mail ist das PDF-Formular "Antrag auf Nachschreibklausur“ ausgefüllt (ggf. zunächst ohne Unterschrift) und evtl. Nachweise als Anlage beizufügen. Das PDF-Formular lässt sich digital ausfüllen und abspeichern. Bei einer ausnahmsweisen Abmeldung per Telefon ist das o.g. Formular umgehend nachzureichen. Bei minderjährigen Schülerinnen oder Schülern muss die Abmeldung durch die Erziehungsberechtigten erfolgen! NUR bei bereits bestehender Attestpflicht muss das Attest innerhalb von drei Werktagen nach der versäumten Klausur im Original der Schule vorgelegt werden, eine Abgabe durch Dritte oder auf dem Postweg ist möglich.

Nach Rückkehr in die Schule muss das o.g. Formular, ggf. zusammen mit den Nachweisen sowie das gelbe Entschuldigungsheft unverzüglich der Oberstufenleitung als unterschriebenes Original vorgelegt werden. Danach müssen die versäumten Stunden gemäß dem Entschuldigungsverfahren mit Hilfe des gelben Entschuldigungsheftes bei den einzelnen Fachlehrkräften entschuldigt werden.

Bei Nicht-Einhaltung dieser Regelungen kann eine nachträgliche Erbringung der versäumten Leistung versagt werden. Die dann nicht erbrachte Leistung wird mit der Note ungenügend / 0 Punkte bewertet (§48, Abs. 5 SchulG NRW sowie §13 Abs. 4 APO GOSt).

 

2023 ablentsch 001 xxx

 

Ansprechpartner*innen: Oberstufenkoordinator*in oder Stufenleiter*innen